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Risiken minimieren. Transparenz fördern. Einfach melden.

Mit uns das Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen.

Kaum ein Unternehmen kann die EU-Whistleblower-Richtlinie noch ignorieren: Ende Mai 2023 als „Hinweisgeberschutzgesetz“ verabschiedet, verpflichtet es nahezu alle Unternehmen, Beschwerdeund Meldeverfahren zu implementieren.

Ziel ist, Mitarbeitern oder Personen im Umfeld, ein sicheres und anonymes System zur Meldung von Straftaten und Ethikverstößen zu geben. Wer die Richtlinien missachtet, darf mit Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Die Lösung:

Die Swiss IT Security Group richtet ein auf Sie zugeschnittenes, einfach nutzbares und frei anpassbares Hinweisgebersystem ein. Wir unterstützen Sie von der Ersteinrichtung bis hin zum Feintuning. Was sich dahinter verbirgt, erfahren Sie hier.

Whistleblower-Meldesystem. Ein Muss.

Sie müssen Ihren Mitarbeitern mehrere Wege geben, Verstöße zu melden. Viele klassische Wege wie (digitaler) Briefkasten oder Ombudspersonen sind veraltet. Ein Whistleblower-System muss einfach zu bedienen und schnell zugänglich sein. Nur Unternehmen, die sich mit den Compliance-Verordnungen und Gesetzen auskennen, sollten Ihnen zur Seite stehen.

Sind Sie betroffen? 6 Kriterien für Unternehmen.

Welche Unternehmen sind verpflichtet, ein Hinweisgebermeldesystem einzurichten?

Alle Unternehmen, die:

  • Vorgaben und Regelungen zum Umweltschutz beachten müssen
  • Vorgaben zur Förderung der Energie aus erneuerbaren Quellen beachten müssen
  • >Verbraucherrechte oder Verbraucherschutz einhalten müssen generell mit personenbezogenen Daten handel
  • im Sinne von § 2 Abs. 2 BSI-Gesetz von Richtlinien zur Sicherheit in der Informationstechnologie betroffen sind
  • mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen

Ein Whistleblower-System ist somit für zahlreiche Unternehmen ein Muss, das sowohl gesetzliche Vorgaben als auch die DSGVO berücksichtigen muss. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten können die Ressourcen teilen, ab 250 Beschäftigten ist ein eigenes System verpflichtend.

Interessiert?

Die ADDAG bietet Ihnen hierfür ein beratendes Gespräch an und sendet Ihnen auch bei Interesse ein Angebot zum Whistleblower-Meldesystem.

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