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Risiken minimieren. Transparenz fördern. Einfach melden.

Mit uns das Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen.

Kaum ein Unternehmen kann die EU-Whistleblower-Richtlinie noch ignorieren: Im September 2023 wurde das „Hinweisgeberschutzgesetz“ verabschiedet. Es verpflichtet nahezu alle Unternehmen, Meldeverfahren zu implementieren.

Ziel ist, Mitarbeitenden oder Personen im Umfeld, ein sicheres und anonymes System zur Meldung von möglichen Straftaten oder Ethikverstößen, zu geben. Wer die Richtlinien missachtet, muss mit rechtlichen Konsequenzen (Bußgeldern) rechnen.

Die Lösung:

Die Swiss IT Security Group richtet ein auf Sie zugeschnittenes, einfach nutzbares und frei anpassbares Hinweisgebersystem ein. Wir unterstützen Sie von der Ersteinrichtung bis hin zum Feintuning. Was sich dahinter verbirgt, erfahren Sie hier.

Whistleblower-Meldesystem. Ein Muss.

Sie müssen Ihren Mitarbeitern mehrere Wege geben, Verstöße zu melden. Viele klassische Wege wie (digitaler) Briefkasten oder Ombudspersonen sind veraltet. Ein Whistleblower-System muss einfach zu bedienen und schnell zugänglich sein. Nur Unternehmen, die sich mit den Compliance-Verordnungen und Gesetzen auskennen, sollten Ihnen zur Seite stehen.

Welche Unternehmen sind verpflichtet, ein Hinweisgebermeldesystem einzurichten?

Alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.

 

Interessiert?

Die ADDAG bietet Ihnen hierfür ein beratendes Gespräch an und sendet Ihnen auch bei Interesse ein Angebot zum Whistleblower-Meldesystem.

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