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Die Entscheidung fällt nicht immer leicht: Bilde ich einen internen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten aus oder lagere ich das Thema Datenschutz an externe Datenschutzbeauftragte aus? Voraussetzung ist in jedem Fall eine nachweisbare Fachkunde die fortlaufend aktualisiert wird, ansonsten sieht man sich schnell dem Vorwurf der Vortäuschung falscher Tatsachen ausgesetzt.

Wir unterstützen interne Datenschutzbeauftragte bei ihren Erfüllungspflichten oder begleiten die internen Datenschutzbeauftragten solange als Berater, bis sie selbständig die gestellten Aufgaben erfüllen können.

Für die Entscheider sei auf den erweiterten Kündigungsschutz interner Datenschutzbeauftragter nach §626 BGB hingewiesen.

Als ersten Einstieg in diese wichtige Entscheidung kann diese Übersicht unterstützen:

 Merkmal  Interner DSB  Externer DSB
 Kosten  Gehalt/x
 + Fortbildung + Freistellung
 gering, planbar
 Einarbeitung  ca 6 Monate fachlich  organisatorisch, abhängig nach
Anzahl Mitarbeiter, meistens „mit
und mit“
 Haftung  beim Geschäftsführer  optional beim externen DSB
 Ausfallrisiko  Krankheit, Familie,
 Verlassen des Unternehmens
 abhängig vom Dienstleister
(keine Einzel-DSB beauftragen,
um unabhängig zu bleiben)
 Kündigungsrisiko  Status / Kündigungsschutz
 wie Betriebsrat
 innerhalb der vertraglichen
Kündigungszeit
 Synergien  keine  lernen von anderen Mandanten >
kostengünstig
 Sonstiges  Problem Durchsetzung
gegenüber langjährigen
Kollegen
 schnelle und effektive Umsetzung
geforderter Richtlinien

Interessiert?

Sprechen Sie uns bitte für Ihr individuelles Angebot an.

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