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Die Entscheidung fällt nicht immer leicht: Bilde ich einen internen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten aus oder lagere ich das Thema Datenschutz an externe Datenschutzbeauftragte aus? Voraussetzung ist in jedem Fall eine nachweisbare Fachkunde die fortlaufend aktualisiert wird, ansonsten sieht man sich schnell dem Vorwurf der Vortäuschung falscher Tatsachen ausgesetzt.

Wir unterstützen interne Datenschutzbeauftragte bei ihren Erfüllungspflichten oder begleiten die internen Datenschutzbeauftragten solange als Berater, bis sie selbständig die gestellten Aufgaben erfüllen können.

Für die Entscheider sei auf den erweiterten Kündigungsschutz interner Datenschutzbeauftragter nach §626 BGB hingewiesen.

Als ersten Einstieg in diese wichtige Entscheidung kann diese Übersicht unterstützen:

 Merkmal Interner DSB Externer DSB
 Kosten Gehalt/x
 + Fortbildung + Freistellung
 gering, planbar
 Einarbeitung ca 6 Monate fachlich organisatorisch, abhängig nach
Anzahl Mitarbeiter, meistens „mit
und mit“
 Haftung beim Geschäftsführer optional beim externen DSB
 Ausfallrisiko Krankheit, Familie,
 Verlassen des Unternehmens
 abhängig vom Dienstleister
(keine Einzel-DSB beauftragen,
um unabhängig zu bleiben)
 Kündigungsrisiko Status / Kündigungsschutz
 wie Betriebsrat
 innerhalb der vertraglichen
Kündigungszeit
 Synergien keine lernen von anderen Mandanten >
kostengünstig
 Sonstiges Problem Durchsetzung
gegenüber langjährigen
Kollegen
 schnelle und effektive Umsetzung
geforderter Richtlinien

Interessiert?

Sprechen Sie uns bitte für Ihr individuelles Angebot an.

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