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Am 16. Dezember 2020 wurde der Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) durch die Bundesregierung beschlossen. Dieses Gesetz regelt unter anderem den Schutz der Bundesverwaltung, kritischer Infrastrukturen (KRITIS), von Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse und den Verbraucherschutz. Ebenfalls kommt es zu Erpressungsversuchen, bei denen mit Veröffentlichung der Daten oder Zerstörung Ihrer Infrastruktur gedroht wird.

Betroffen von der Gesetzesänderung sind Behörden und Unternehmen die Sektoren der Kritischen Infrastrukturen darstellen:

1. Energie
2. Gesundheit
3. Informationstechnik und Telekommunikation
4. Transport und Verkehr
5. Medien und Kultur
6. Wasser
7. Finanz- und Versicherungswesen
8. Ernährung
9. Staat und Verwaltung

Die Befugnis für das BSI, Sicherheitslücken an den Schnittstellen informationstechnischer Systeme zu öffentlichen TK-Netzen zu detektieren.

Dem BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) werden durch das neue IT-Sicherheitsgesetz 2.0 die Befugnis erteilt, Systeme im Internet nach Schwachstellen zu scannen. Damit das BSI bei Ihnen keine Sicherheitslücken findet, bieten wir an, Ihre Assets im Internet täglich auf Schwachstellen zu scannen. Sollten dabei kritische oder hohe Schwachstellen entdeckt werden, benachrichtigen wir Sie sofort. Die Scans erfolgen mit dem marktführenden Schwachstellen-Scanner und die Beurteilung der Sicherheitslücken findet nach dem weltweiten Industriestandard CVSS statt.

Schützen Sie Ihr Unternehmen mit dem täglichen Schwachstellen-Scan Service, dieser kann jederzeit ohne Vorbereitung gestartet werden und hilft Ihnen zu vermeiden, dass die Sicherheitsbehörden bei Ihrem Unternehmen aktiv werden müssen.

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Interessiert?

Die ADDAG bietet Ihnen hierfür ein beratendes Gespräch an und sendet Ihnen auch bei Interesse ein Angebot zum täglichen Schwachstellen-Scan Service.

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