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Löschkonzept zu personenbezogenen Daten gemäß DSGVO

Das Problem 

Dabei ist das Löschen selbst nicht das Problem. Vielmehr läuft es immer auf dieselbe zentrale Fragestellung für jeden Verantwortlichen hinaus: 

  • WER ist für das Löschen WELCHER personenbezogenen Daten in WELCHEN DATENSPEICHERORTEN/auf Grundlage welcher Verarbeitungen WANN ZUSTÄNDIG

Die Lösung 

Wir begleiten Sie von der Beantwortung dieser zentralen Frage bis hin zur Beratung über die PRAKTISCHE Durchführung von Löschungen gemeinsam mit Ihren DATA OWNERN.  

Umfang der Beauftragung 

Im Rahmen der Beauftragung wird über das organisatorische Konzept hinaus ein Katalog der Löschfristen auf Grundlage der vorherrschenden Verarbeitungen gem. Art. 30 DSGVO in Abgleich mit den nationalen Gesetzgebungen zu den zugrundeliegenden Datenspeicherorten der Verarbeitungen (relevant zur Umsetzung von Anfragen gem. Kapitel III DSGVO) erstellt. 

 

Interessiert?

Die ADDAG bietet Ihnen hierfür ein beratendes Gespräch an und sendet Ihnen auch bei Interesse ein Angebot zur Erstellung eines Löschkonzepts.

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