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Auftraggeber sind verantwortliche Stellen und müssen Dienstleister im Sinne von Art 28 DSGVO überprüfen

 

Check 28 Compliance

Wir arbeiten eng mit Konzerndatenschutzbeauftragten zusammen, um die Einhaltung der technisch-organisatorischen Maßnahmen bei Auftragsverarbeitern / Dienstleistern gemäß Art 28 DSGVO / §64 BDSG zu gewährleisten.

Wir übernehmen als Dienstleister die Aussenprüfung bei Datenschutzprüfungen im Auftraggeber/Auftragnehmer-Verhältnis auch für den jeweiligen Auftraggeber und prüfen nach

  • gesetzlichen Anforderungen
  • vertraglichen Anforderungen
  • geprüften Auditkatalogen
  • BSI
  • Vorgaben des Auftraggebers

den künftigen Auftragnehmer auf die Einhaltung der Anforderungen. Diese Leistungen erbringen wir weltweit in mehreren Sprachen!

Check 28 Bild 1
Check 28 Bild 2

Interessiert?

Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an für Ihr pauschales kalkulierbares Angebot zum Festpreis.

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