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Die Entscheidung fällt nicht immer leicht: Bilde ich einen internen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten aus oder lagere ich das Thema Datenschutz an externe Datenschutzbeauftragte aus? Voraussetzung ist in jedem Fall eine nachweisbare Fachkunde die fortlaufend aktualisiert wird, ansonsten sieht man sich schnell dem Vorwurf der Vortäuschung falscher Tatsachen ausgesetzt.

Wir unterstützen interne Datenschutzbeauftragte bei ihren Erfüllungspflichten oder begleiten die internen Datenschutzbeauftragten solange als Berater, bis sie selbständig die gestellten Aufgaben erfüllen können.

Für die Entscheider sei auf den erweiterten Kündigungsschutz interner Datenschutzbeauftragter nach §626 BGB hingewiesen.

Als ersten Einstieg in diese wichtige Entscheidung kann diese Übersicht unterstützen:

Merkmal interner DSB externer DSB
Kosten Gehalt/x
+ Fortbildung + Freistellung
gering, planbar
Einarbeitung ca 6 Monate fachlich organisatorisch, abhängig nach Anzahl Mitarbeiter, meistens „mit und mit“
Haftung beim Geschäftsführer optional beim externen DSB
Ausfallrisiko Krankheit, Familie,
Verlassen des Unternehmens
abhängig vom Dienstleister (keine Einzel-DSB beauftragen, um unabhängig zu bleiben)
Kündigungsrisiko Status / Kündigungsschutz
wie Betriebsrat
innerhalb der vertraglichen Kündigungszeit
Synergien keine lernen von anderen Mandanten > kostengünstig
Sonstiges Problem Durchsetzung gegenüber langjährigen Kollegen schnelle und effektive Umsetzung geforderter Richtlinien
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