Die Entscheidung fällt nicht immer leicht: Bilde ich einen internen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten aus oder lagere ich das Thema Datenschutz an externe Datenschutzbeauftragte aus? Voraussetzung ist in jedem Fall eine nachweisbare Fachkunde die fortlaufend aktualisiert wird, ansonsten sieht man sich schnell dem Vorwurf der Vortäuschung falscher Tatsachen ausgesetzt.
Wir unterstützen interne Datenschutzbeauftragte bei ihren Erfüllungspflichten oder begleiten die internen Datenschutzbeauftragten solange als Berater, bis sie selbständig die gestellten Aufgaben erfüllen können.
Für die Entscheider sei auf den erweiterten Kündigungsschutz interner Datenschutzbeauftragter nach §626 BGB hingewiesen.
Als ersten Einstieg in diese wichtige Entscheidung kann diese Übersicht unterstützen:
Merkmal | interner DSB | externer DSB |
Kosten | Gehalt/x + Fortbildung + Freistellung |
gering, planbar |
Einarbeitung | ca 6 Monate fachlich | organisatorisch, abhängig nach Anzahl Mitarbeiter, meistens „mit und mit“ |
Haftung | beim Geschäftsführer | optional beim externen DSB |
Ausfallrisiko | Krankheit, Familie, Verlassen des Unternehmens |
abhängig vom Dienstleister (keine Einzel-DSB beauftragen, um unabhängig zu bleiben) |
Kündigungsrisiko | Status / Kündigungsschutz wie Betriebsrat |
innerhalb der vertraglichen Kündigungszeit |
Synergien | keine | lernen von anderen Mandanten > kostengünstig |
Sonstiges | Problem Durchsetzung gegenüber langjährigen Kollegen | schnelle und effektive Umsetzung geforderter Richtlinien |
